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Interne Infos und exklusive Rahmenabkommen finden Sie im Mitgliederbereich

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Checken Sie als Innungsmitglied vor wichtigen Aufträgen an Dienstleister, Händler oder Handwerker, welche Rahmenabkommen Ihnen helfen können, Geld zu sparen. Oder fragen Sie Geschäftsführer Berthold Brodersen nach Einsparpotenzialen.

Neue Mode Frühjahr/Sommer 2017: Glanzvoller Workshop in Kiel

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Das Modeteam des Landesinnungsverbandes des Friseurhandwerks und der Kosmetiker Schleswig-Holstein präsentierte auf glanzvolle Weise die Neue Mode Frühjahr/Sommer 2017. Der Workshop im Haus des Sports des Landessportverbandes in Kiel wurde damit zu einem ebenso großen Erfolg wie die Gala 2016 im Kieler Schloss. Landesinnungsmeister Hartmut Klotz rief allen Teams und den über hundert Gästen zu: „Die schönen Frisuren und tollen Make-ups machen Lust auf das Frühjahr." Höhepunkte waren erneut die schicken Brautfrisuren.

Minister erklärt Tarifvertrag für allgemeingültig

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Alle Teams in den Friseur- und Kosmetiksalons in Schleswig-Holstein können auf einen Lohn von mindestens 9,00 Euro pro Stunde pochen. Die Tarifpartner einigten sich nämlich jetzt darauf, den bereits im Sommer von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelten Entgelttarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Somit gilt er in allen 1.193 Salons im Lande, in denen Mitarbeiter beschäftigt sind.

Tarifvertrag und Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Vor dem Hintergrund, dass die Nachfrage der Verbraucher nach Beauty-Anwendungen insgesamt gestiegen ist, profitierten alle Mitarbeiter in Friseursalons und nicht nur diejenigen, die bei Innungsbetrieben beschäftigt sind. 

Hartmut Klotz (Kiel), Landesinnungsmeister des Landesinnungsverbandes des Friseurhandwerks und der Kosmetiker in Schleswig-Holstein, sieht damit das Ansehen des Berufes nachhaltig gesteigert und dankt den Partnern in der Tarifkommission für diese Einigung.

Besiegelt hat dies letztlich auch Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD). Er hat den Tarifvertrag kraft Amtes für allgemeinverbindlich für alle Betriebe erklärt – rückwirkend ab 1. Dezember 2016.

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